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Winterfahrverbot für schwere LKW auf A12/A13 (Feb.–März 2022)
Verordnung vom 02.02.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet an allen Samstagen vom 5. Februar bis zum 5. März 2022 von 07:00 bis 15:00 Uhr das Befahren der A12 und A13 mit LKW über 7,5 t, wenn die Fahrt nach Italien oder Deutschland führt, wobei zahlreiche Ausnahmen gelten.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie2/2/2022XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet an allen Samstagen vom 5. Februar bis zum 5. März 2022 von 07:00 bis 15:00 Uhr das Befahren der A12 und A13 mit LKW über 7,5 t, wenn die Fahrt nach Italien oder Deutschland führt, wobei zahlreiche Ausnahmen gelten.

Schwerpunkte

  • An allen Samstagen zwischen dem 5. Februar und dem 5. März 2022 ist das Fahren von LKW über 7,5 t auf der A12 Inntal‑ und A13 Brenner‑Autobahn von 07:00 bis 15:00 Uhr verboten, wenn das Ziel Italien oder Deutschland ist.
  • Ausgenommen vom Verbot sind Fahrten, die lebenswichtige oder unverzichtbare Güter transportieren (z. B. Vieh, Post, Tankstellenbelieferung, medizinische Versorgung, Straßenunterhalt, Müllabfuhr, Katastrophenhilfe usw.) sowie spezielle Transporte zu Flughäfen, Militärflugplätzen und kombinierter Schiene‑Straße‑Verkehr mit Nachweis.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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