<!--[-->Temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen an Slowenien‑ und Ungarn‑Grenze (12. Nov 2022 – 11. Mai 2023)<!--]-->
Temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen an Slowenien‑ und Ungarn‑Grenze (12. Nov 2022 – 11. Mai 2023)
Verordnung vom 10.11.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung führt von 12. November 2022 bis 11. Mai 2023 vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn ein; danach verliert sie ihre Gültigkeit.
Bundesministerium für Inneres11/10/2022XXVII
Grenze

Zusammenfassung

Die Verordnung führt von 12. November 2022 bis 11. Mai 2023 vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn ein; danach verliert sie ihre Gültigkeit.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn ein.
  • Die Kontrollen gelten nur im Zeitraum vom 12. November 2022, 00:00 Uhr, bis zum 11. Mai 2023, 24:00 Uhr.
Dokumente (PDFs)
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Karner Gerhard, Mag. - 58

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Bundesminister für Inneres

3 - Niederösterreich



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