Temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen an Slowenien‑ und Ungarn‑Grenze (12. Nov 2022 – 11. Mai 2023)
Verordnung vom 10.11.2022Zusammenfassung
Die Verordnung führt von 12. November 2022 bis 11. Mai 2023 vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn ein; danach verliert sie ihre Gültigkeit.Bundesministerium für Inneres11/10/2022XXVII
Grenze
Zusammenfassung
Die Verordnung führt von 12. November 2022 bis 11. Mai 2023 vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn ein; danach verliert sie ihre Gültigkeit.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn ein.
- Die Kontrollen gelten nur im Zeitraum vom 12. November 2022, 00:00 Uhr, bis zum 11. Mai 2023, 24:00 Uhr.
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