Zusammenfassung
Die Verordnung wird geändert, um bei Diphtherie‑Fällen strengere Isolationsregeln einzuführen: Symptomatische und asymptomatische Kontaktpersonen müssen bis zu zwei negative Labor‑Abstriche nachweisen oder maximal sechs Wochen isoliert bleiben. Das Inkrafttreten erfolgt am 16.11.2022.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/15/2022XXVII
Gesundheit
Epidemiegesetz
Absonderungsverordnung
Zusammenfassung
Die Verordnung wird geändert, um bei Diphtherie‑Fällen strengere Isolationsregeln einzuführen: Symptomatische und asymptomatische Kontaktpersonen müssen bis zu zwei negative Labor‑Abstriche nachweisen oder maximal sechs Wochen isoliert bleiben. Das Inkrafttreten erfolgt am 16.11.2022.Schwerpunkte
- Symptomatische Kontaktpersonen (Kranke und Krankheitsverdächtige) müssen so lange isoliert werden, bis zwei Labor‑Abstriche im Abstand von mindestens 24 Stunden keine toxischen Diphtheriebakterien nachweisen.
- Asymptomatische Kontaktpersonen (Ansteckungsverdächtige) dürfen Schulen, Kindergärten und ähnliche Einrichtungen ebenfalls nicht betreten, bis die gleichen Testkriterien erfüllt sind.
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