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Befreiungsregelung für EU‑ETS‑Anlagen im NEHG 2022
Verordnung vom 23.11.2022

Zusammenfassung

Die NEHGEU‑ETS‑Befreiungsverordnung 2022 legt fest, wie Betreiber von EU‑ETS‑Anlagen eine Befreiung von nationalen Emissionszertifikaten beantragen können, um eine doppelte Belastung durch den EU‑Emissionshandel und das nationale System zu vermeiden. Sie definiert Antragsvoraussetzungen, Melde- und Nachweispflichten sowie Fristen und Sanktionen.
Bundesministerium für Finanzen11/23/2022XXVII
Umwelt
Energie
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die NEHGEU‑ETS‑Befreiungsverordnung 2022 legt fest, wie Betreiber von EU‑ETS‑Anlagen eine Befreiung von nationalen Emissionszertifikaten beantragen können, um eine doppelte Belastung durch den EU‑Emissionshandel und das nationale System zu vermeiden. Sie definiert Antragsvoraussetzungen, Melde- und Nachweispflichten sowie Fristen und Sanktionen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung schafft eine Befreiungsregelung, die eine doppelte Belastung von Treibhausgasemissionen durch das EU‑ETS und das nationale NEHG verhindert.
  • Befreiungen können von Inhabern von EU‑ETS‑Anlagen beantragt werden, die im NEIS als Befreiungsmaßnahmenteilnehmer registriert sind.
Dokumente (PDFs)
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