Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2023 eine monatliche Ausgleichstaxe fest, die Arbeitgeber zahlen müssen, wenn sie nicht genügend Menschen mit Behinderung beschäftigen. Die Höhe richtet sich nach der Betriebsgröße.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/24/2022XXVII
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2023 eine monatliche Ausgleichstaxe fest, die Arbeitgeber zahlen müssen, wenn sie nicht genügend Menschen mit Behinderung beschäftigen. Die Höhe richtet sich nach der Betriebsgröße.Schwerpunkte
- Die Verordnung bestimmt die Höhe der monatlichen Ausgleichstaxe für das Jahr 2023.
- Unternehmen mit 25‑99 Beschäftigten zahlen 292 € pro Monat, mit 100‑399 Beschäftigten 411 € und mit 400 oder mehr 435 €.
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