Zusammenfassung
Die Verordnung passt die Entschädigungs‑ und Unterstützungsbeträge für Kriegsopfer, Opferfürsorgeempfänger und Impfschaden‑Entschädigte im Jahr 2023 an, indem sie einen einheitlichen Anpassungsfaktor von 1,058 verwendet.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/24/2022XXVII
Gesundheit
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung passt die Entschädigungs‑ und Unterstützungsbeträge für Kriegsopfer, Opferfürsorgeempfänger und Impfschaden‑Entschädigte im Jahr 2023 an, indem sie einen einheitlichen Anpassungsfaktor von 1,058 verwendet.Schwerpunkte
- Der im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz festgesetzte Anpassungsfaktor von 1,058 wird für das gesamte Jahr 2023 auch auf die Kriegsopferversorgung angewendet.
- Die Grundrenten‑Beträge für erwerbsunfähige Schwerbeschädigte im Kriegsopferversorgungsgesetz werden von 628,60 € auf 665,10 € erhöht.
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