<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbesorger in der Steiermark (ab 01.01.2023)<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbesorger in der Steiermark (ab 01.01.2023)
Verordnung vom 30.11.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2023 einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in der Steiermark fest, inklusive Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialzuschlag, Sperrgeld und Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft11/30/2022XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2023 einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in der Steiermark fest, inklusive Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialzuschlag, Sperrgeld und Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in der Steiermark, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
  • Das monatliche Entgelt beträgt 0,3193 € pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche und 0,5808 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche.
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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