Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2023 einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in der Steiermark fest, inklusive Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialzuschlag, Sperrgeld und Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft11/30/2022XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2023 einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in der Steiermark fest, inklusive Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialzuschlag, Sperrgeld und Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in der Steiermark, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
- Das monatliche Entgelt beträgt 0,3193 € pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche und 0,5808 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche.
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