Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2023 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Kärnten fest, inklusive Grundentgelt, Materialzuschlägen, Sperrgeld sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft11/30/2022XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2023 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Kärnten fest, inklusive Grundentgelt, Materialzuschlägen, Sperrgeld sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.Schwerpunkte
- Der neue Mindestlohntarif gilt ausschließlich für das Bundesland Kärnten.
- Er beinhaltet ein Entgelt von 0,3183 € pro Quadratmeter Nutzfläche für Wohnräume.
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