<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbesorger in Kärnten (ab 01.01.2023)<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbesorger in Kärnten (ab 01.01.2023)
Verordnung vom 30.11.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2023 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Kärnten fest, inklusive Grundentgelt, Materialzuschlägen, Sperrgeld sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft11/30/2022XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2023 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Kärnten fest, inklusive Grundentgelt, Materialzuschlägen, Sperrgeld sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.

Schwerpunkte

  • Der neue Mindestlohntarif gilt ausschließlich für das Bundesland Kärnten.
  • Er beinhaltet ein Entgelt von 0,3183 € pro Quadratmeter Nutzfläche für Wohnräume.
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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