<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Kärnten (ab 01.01.2023)<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Kärnten (ab 01.01.2023)
Verordnung vom 30.11.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2023 Mindestlöhne und Pauschalbeträge für die Betreuung von Anlagen, Aufzügen, Freizeit‑ und Gartenanlagen sowie Heizungsanlagen in Kärnten fest.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft11/30/2022XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2023 Mindestlöhne und Pauschalbeträge für die Betreuung von Anlagen, Aufzügen, Freizeit‑ und Gartenanlagen sowie Heizungsanlagen in Kärnten fest.

Schwerpunkte

  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten ein monatliches Pauschalentgelt von 120,98 € bis zu vier Geschossen und zusätzlich 7,91 € pro weiterem Geschoss.
  • Die Betreuung von Terrassen‑, Hallen‑ und Saunabädern wird nach tatsächlicher Arbeitsleistung vergütet; die Berechnung erfolgt anhand eines Stundenlohns von 16,53 €.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kocher Martin, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion

Kocher Martin, Mag. Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.