Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2023 Mindestlöhne und Pauschalbeträge für die Betreuung von Anlagen, Aufzügen, Freizeit‑ und Gartenanlagen sowie Heizungsanlagen in Kärnten fest.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft11/30/2022XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2023 Mindestlöhne und Pauschalbeträge für die Betreuung von Anlagen, Aufzügen, Freizeit‑ und Gartenanlagen sowie Heizungsanlagen in Kärnten fest.Schwerpunkte
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten ein monatliches Pauschalentgelt von 120,98 € bis zu vier Geschossen und zusätzlich 7,91 € pro weiterem Geschoss.
- Die Betreuung von Terrassen‑, Hallen‑ und Saunabädern wird nach tatsächlicher Arbeitsleistung vergütet; die Berechnung erfolgt anhand eines Stundenlohns von 16,53 €.
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