<!--[-->Ergänzung der Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz – Erschwerniszuschlag für Menschen mit schweren geistigen oder psychischen Behinderungen<!--]-->
Ergänzung der Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz – Erschwerniszuschlag für Menschen mit schweren geistigen oder psychischen Behinderungen
Verordnung vom 30.11.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz um einen monatlichen Erschwerniszuschlag von 45 Stunden für Personen ab 15 Jahren mit schweren geistigen, psychischen oder demenziellen Erkrankungen. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Jänner 2023 festgelegt.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/30/2022XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz um einen monatlichen Erschwerniszuschlag von 45 Stunden für Personen ab 15 Jahren mit schweren geistigen, psychischen oder demenziellen Erkrankungen. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Jänner 2023 festgelegt.

Schwerpunkte

  • Für Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr mit einer schweren geistigen, psychischen oder demenziellen Behinderung wird ein monatlicher Erschwerniszuschlag von 45 Stunden eingeführt.
  • Der neue Absatz 5 in § 9 legt das Inkrafttreten der Änderungen zum 1. Jänner 2023 fest.
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