Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Tirol betreuen und bedienen. Sie definiert monatliche Pauschalbeträge für verschiedene Aufgaben (Aufzüge, Bäder, Grünflächen, Heizungen) sowie Stundensätze für Hausbetreuer*innen und gilt ab 1. Jänner 2023.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/1/2022XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gewerbeaufsicht
Wohnungspolitik
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Tirol betreuen und bedienen. Sie definiert monatliche Pauschalbeträge für verschiedene Aufgaben (Aufzüge, Bäder, Grünflächen, Heizungen) sowie Stundensätze für Hausbetreuer*innen und gilt ab 1. Jänner 2023.Schwerpunkte
- Der Tarif legt einen einheitlichen Mindestlohn für Hausbetreuer*innen in Tirol fest.
- Das Bundeseinigungsamt darf den Tarif setzen, wenn kein Kollektivvertrag für den jeweiligen Wirtschaftszweig existiert.
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