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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Vorarlberg (Verordnung 429/2022)
Verordnung vom 01.12.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung 429/2022 legt für das Bundesland Vorarlberg einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger fest. Sie definiert Lohnsätze pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Nacht‑ und Sperrgeld sowie jährliche Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse und tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/1/2022XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 429/2022 legt für das Bundesland Vorarlberg einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger fest. Sie definiert Lohnsätze pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Nacht‑ und Sperrgeld sowie jährliche Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse und tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im Bundesland Vorarlberg für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, die nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Das monatliche Grundentgelt setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: 0,3128 € pro Quadratmeter Wohnfläche, 0,3128 € pro Quadratmeter anderer Räumlichkeiten und 0,5783 € pro Quadratmeter Gehsteigreinigung bei Glatteis.
Dokumente (PDFs)
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