<!--[-->Änderung der COVID‑19‑Schulverordnung – Klassenstärke auf 90 reduziert, Maskenbefreiung im Sportunterricht<!--]-->
Änderung der COVID‑19‑Schulverordnung – Klassenstärke auf 90 reduziert, Maskenbefreiung im Sportunterricht
Verordnung vom 03.02.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung zur Bewältigung der COVID‑19‑Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2021/22 wird am 7. Februar 2022 geändert. Die maximale Klassenstärke wird von 120 auf 90 Personen reduziert, und im Sportunterricht entfällt die Maskenpflicht für FFP2‑Masken und MNS. Beide Änderungen gelten bis zum Ende des Schuljahres 2021/22.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/3/2022XXVII
Bildung
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung zur Bewältigung der COVID‑19‑Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2021/22 wird am 7. Februar 2022 geändert. Die maximale Klassenstärke wird von 120 auf 90 Personen reduziert, und im Sportunterricht entfällt die Maskenpflicht für FFP2‑Masken und MNS. Beide Änderungen gelten bis zum Ende des Schuljahres 2021/22.

Schwerpunkte

  • Die maximale Klassenstärke wird von 120 auf 90 Schülerinnen und Schüler reduziert.
  • Im Sportunterricht und bei bewegungsorientierten Aktivitäten muss keine FFP2‑Maske oder MNS getragen werden.
Dokumente (PDFs)
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Polaschek Martin, Dr.

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