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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Vorarlberg
Verordnung vom 01.12.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften in Vorarlberg fest und definiert einheitliche Pauschalbeträge für diverse Tätigkeiten.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/1/2022XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften in Vorarlberg fest und definiert einheitliche Pauschalbeträge für diverse Tätigkeiten.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Vorarlberg und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind – insbesondere Hausbesitzer*innen ohne Kollektivvertrag.
  • Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 114,90 € für bis zu vier Geschosse und zusätzlich 7,15 € pro weiterem Geschoss festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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