Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften in Vorarlberg fest und definiert einheitliche Pauschalbeträge für diverse Tätigkeiten.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/1/2022XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften in Vorarlberg fest und definiert einheitliche Pauschalbeträge für diverse Tätigkeiten.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Vorarlberg und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind – insbesondere Hausbesitzer*innen ohne Kollektivvertrag.
- Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 114,90 € für bis zu vier Geschosse und zusätzlich 7,15 € pro weiterem Geschoss festgelegt.
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