Zusammenfassung
Die Verordnung legt den verbindlichen Mindestlohn für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger im Bundesland Salzburg fest, definiert die Berechnungsgrundlagen, Zuschläge sowie jährliche Sonderzahlungen und tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/2/2022XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den verbindlichen Mindestlohn für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger im Bundesland Salzburg fest, definiert die Berechnungsgrundlagen, Zuschläge sowie jährliche Sonderzahlungen und tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Salzburg und richtet sich an alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, deren Arbeitsverhältnis dem Hausbesorgergesetz unterliegt.
- Das monatliche Entgelt setzt sich aus einem Grundbetrag von 0,3177 € pro Quadratmeter Wohnfläche, dem gleichen Betrag für andere Räumlichkeiten und 0,5805 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche zusammen; bei Holzstiegen wird ein Aufschlag von 10 % auf die Flächenbeträge erhoben.
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