Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Salzburg einen einheitlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften fest, inklusive Pauschalbeträgen für Aufzüge, Grünflächen, Heizungen und weitere Dienstleistungen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/2/2022XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Salzburg einen einheitlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften fest, inklusive Pauschalbeträgen für Aufzüge, Grünflächen, Heizungen und weitere Dienstleistungen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesland Salzburg für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist oder bis ein solcher Vertrag besteht.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten einen monatlichen Pauschalbetrag von 136,67 €, der für jedes weitere Stockwerk über sieben um 11,93 € steigt; die Tätigkeit umfasst tägliche Prüfungen, Reinigung und Wartung.
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