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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Oberösterreich (2023)
Verordnung vom 02.12.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2023 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich fest, inklusive Berechnungsgrundlagen, Zuschlägen und Sonderzahlungen.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/2/2022XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2023 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich fest, inklusive Berechnungsgrundlagen, Zuschlägen und Sonderzahlungen.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich, die nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind.
  • Das Grundentgelt wird nach Quadratmeter Nutzfläche berechnet – 0,3122 € pro m² für Wohnungen, Geschäfts‑ und andere Räumlichkeiten.
Dokumente (PDFs)
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