Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2023 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich fest, inklusive Berechnungsgrundlagen, Zuschlägen und Sonderzahlungen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/2/2022XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2023 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich fest, inklusive Berechnungsgrundlagen, Zuschlägen und Sonderzahlungen.Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich, die nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind.
- Das Grundentgelt wird nach Quadratmeter Nutzfläche berechnet – 0,3122 € pro m² für Wohnungen, Geschäfts‑ und andere Räumlichkeiten.
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