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Mindestlohntarif für Haus- und Anlagendienstleistungen in Oberösterreich
Verordnung vom 02.12.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2023 in Oberösterreich verbindliche Mindestlöhne für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften betreuen und bedienen. Sie definiert Pauschalbeträge für Aufzüge, Freizeit‑, Grün‑ und Heizungsanlagen sowie Grundlöhne für Hausarbeiter.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/2/2022XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2023 in Oberösterreich verbindliche Mindestlöhne für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften betreuen und bedienen. Sie definiert Pauschalbeträge für Aufzüge, Freizeit‑, Grün‑ und Heizungsanlagen sowie Grundlöhne für Hausarbeiter.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Oberösterreich und richtet sich an Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
  • Für die Betreuung von Personenaufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 139,98 € gezahlt; ab dem siebten Stockwerk erhöht sich der Betrag pro zusätzlicher Aufzugshalle um 17,09 €.
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