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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Wien
Verordnung vom 02.12.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Wien fest.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/2/2022XXVII
Arbeitsrecht
Wohnungspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Wien fest.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Wien beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber keinen Kollektivvertrag hat.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten einen monatlichen Pauschalbetrag von 118,80 €, ab dem achten Geschoss je weiteres Geschoss 8,53 € mehr.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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