Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Wien fest.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/2/2022XXVII
Arbeitsrecht
Wohnungspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Wien fest.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Wien beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber keinen Kollektivvertrag hat.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten einen monatlichen Pauschalbetrag von 118,80 €, ab dem achten Geschoss je weiteres Geschoss 8,53 € mehr.
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