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Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen im Burgenland (2023)
Verordnung vom 02.12.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger im Burgenland fest, definiert die Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sonderentgelte und tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/2/2022XXVII
Sozialpolitik
Öffentlicher Sektor
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger im Burgenland fest, definiert die Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sonderentgelte und tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt für das Bundesland Burgenland und richtet sich an alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, deren Arbeitsverhältnis nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt ist.
  • Das monatliche Entgelt beträgt 0,3216 € pro Quadratmeter Wohnfläche und andere Räumlichkeiten sowie 0,5825 € pro Quadratmeter Gehsteigreinigung.
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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