Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt legt ab dem 1. Jänner 2023 einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften im Burgenland fest, der Pauschalbeträge und Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeitsbereiche definiert.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/2/2022XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt legt ab dem 1. Jänner 2023 einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften im Burgenland fest, der Pauschalbeträge und Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeitsbereiche definiert.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Burgenland und für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber nicht bereits einem Kollektivvertrag unterliegt.
- Für die Aufzugsbetreuung erhalten die beauftragten Personen monatlich einen Pauschalbetrag von 131,50 €, der für jedes Stockwerk über sieben um 15,53 € steigt.
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