Mindestlohntarif für Haus‑ und Anlagendienstleistungen in Niederösterreich
Verordnung vom 02.12.2022Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Niederösterreich fest, wirksam ab 1. Jänner 2023.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/2/2022XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Niederösterreich fest, wirksam ab 1. Jänner 2023.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Niederösterreich und für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
- Für Aufzugsbetreuung wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 112,56 € gezahlt, der bei Gebäuden mit mehr als sieben Stockwerken um 14,56 € pro zusätzlichem Stock steigt.
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