Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer in Österreich fest, definiert die anwendbaren Tätigkeiten, Lohnstufen sowie Sonderzahlungen und tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/2/2022XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer in Österreich fest, definiert die anwendbaren Tätigkeiten, Lohnstufen sowie Sonderzahlungen und tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer, die mit Reinigung, Wartung, Beaufsichtigung oder Betreuung von Liegenschaften betraut sind.
- Die Entlohnung erfolgt nach zwei möglichen Entlohnungsschemata (A und B); die Wahl muss schriftlich vereinbart werden.
Dokumente (PDFs)
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