<!--[-->Satzungserklärung des Kollektivvertrags des Österreichischen Roten Kreuzes 2022<!--]-->
Satzungserklärung des Kollektivvertrags des Österreichischen Roten Kreuzes 2022
Verordnung vom 02.12.2022

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2022 zur Satzung, wodurch er für alle Rettungs‑ und Krankentransportdienste in Österreich verbindlich wird. Ausgenommen bleiben Spezialrettungen und bestimmte landesspezifische Regelungen.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/2/2022XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2022 zur Satzung, wodurch er für alle Rettungs‑ und Krankentransportdienste in Österreich verbindlich wird. Ausgenommen bleiben Spezialrettungen und bestimmte landesspezifische Regelungen.

Schwerpunkte

  • Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2022 zur Satzung, sodass er rechtlich verbindlich für ganz Österreich ist.
  • Der Geltungsbereich umfasst Anbieter von Rettungs‑ und Krankentransportdiensten in der gesamten Republik Österreich, jedoch nicht Berg‑, Wasser‑, Höhlen‑, Flugrettung oder Rettungshundestaffeln.
Dokumente (PDFs)
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