Zusammenfassung
Die Verordnung von 5. Dezember 2022 ergänzt die Altlastenatlas‑Verordnung um zahlreiche neue Altstandorte in den Anhängen 2 bis 9. Die Einträge enthalten Lage, Art der Altlast, Datum der Ausweisung und eine Prioritätsklasse und treten am 15.12.2022 in Kraft.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/5/2022XXVII
Umwelt
Bodenreform
Zusammenfassung
Die Verordnung von 5. Dezember 2022 ergänzt die Altlastenatlas‑Verordnung um zahlreiche neue Altstandorte in den Anhängen 2 bis 9. Die Einträge enthalten Lage, Art der Altlast, Datum der Ausweisung und eine Prioritätsklasse und treten am 15.12.2022 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung ergänzt die Altlastenatlas‑VO um neue Einträge in den Anhängen 2 bis 9.
- Im Anhang 2 wird der Altstandort K10 (Schüttbach, Bezirk Spittal an der Drau) mit Prioritätsklasse „saniert“ aufgenommen.
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