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Mauttarifverordnung 2022 – neue Gebühren für Autobahnen
Verordnung vom 06.12.2022

Zusammenfassung

Die Mauttarifverordnung 2022 legt neue Gebühren für österreichische Autobahnen fest. Sie unterscheidet Fahrzeuge nach Antrieb und Emissionsklasse, definiert Grund‑ und Abschnittstarife sowie einen 25 % Aufschlag auf einem Streckenabschnitt, und beendet die frühere Regelung von 2021.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/6/2022XXVII
Umwelt
Verkehr
Energie

Zusammenfassung

Die Mauttarifverordnung 2022 legt neue Gebühren für österreichische Autobahnen fest. Sie unterscheidet Fahrzeuge nach Antrieb und Emissionsklasse, definiert Grund‑ und Abschnittstarife sowie einen 25 % Aufschlag auf einem Streckenabschnitt, und beendet die frühere Regelung von 2021.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung unterscheidet Fahrzeug‑ und Emissionsklassen in verschiedene Tarifgruppen; reine Elektro‑ und Wasserstofffahrzeuge zahlen keine Maut für Luftverschmutzung.
  • Der Grundkilometertarif für zweiachsige Fahrzeuge beträgt 5,08 Cent (Tarifgruppe E) bzw. 20,30 Cent (Tarifgruppe B). Auf dem Streckenabschnitt A12 zwischen Kufstein und Innsbruck/Amras wird ein Aufschlag von 25 % erhoben.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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