Zusammenfassung
Die Verordnung vom 7. Dezember 2022 erhöht verschiedene Pauschalbeträge für die Gewinnermittlung in der Land‑ und Forstwirtschaft und erweitert die Pflichtbeiträge um das BMSVG.Bundesministerium für Finanzen12/7/2022XXVII
Steuerwesen
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 7. Dezember 2022 erhöht verschiedene Pauschalbeträge für die Gewinnermittlung in der Land‑ und Forstwirtschaft und erweitert die Pflichtbeiträge um das BMSVG.Schwerpunkte
- Der Pauschalbetrag für die Gewinnermittlung wird von 130 000 € auf 165 000 € erhöht.
- Der weitere Pauschalbetrag wird von 400 000 € auf 600 000 € angehoben.
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