<!--[-->Anpassung der Land‑ und Forstwirtschaft‑Pauschalierungsverordnung (2022)<!--]-->
Anpassung der Land‑ und Forstwirtschaft‑Pauschalierungsverordnung (2022)
Verordnung vom 07.12.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 7. Dezember 2022 erhöht verschiedene Pauschalbeträge für die Gewinnermittlung in der Land‑ und Forstwirtschaft und erweitert die Pflichtbeiträge um das BMSVG.
Bundesministerium für Finanzen12/7/2022XXVII
Steuerwesen
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 7. Dezember 2022 erhöht verschiedene Pauschalbeträge für die Gewinnermittlung in der Land‑ und Forstwirtschaft und erweitert die Pflichtbeiträge um das BMSVG.

Schwerpunkte

  • Der Pauschalbetrag für die Gewinnermittlung wird von 130 000 € auf 165 000 € erhöht.
  • Der weitere Pauschalbetrag wird von 400 000 € auf 600 000 € angehoben.
Dokumente (PDFs)
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