Kryptowährungsverordnung – Regeln zur Ermittlung von Steuerdaten für Kryptowährungen Verordnung vom 12/13/2022
Bundesministerium für Finanzen12/13/2022XXVII
Finanzwesen
Steuerwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Kryptowährungsverordnung legt fest, welche Steuerdaten zu Kryptowährungen übermittelt werden müssen, führt einen gleitenden Durchschnittspreis ein und regelt die Bewertung von Altbeständen sowie laufenden Einkünften.Schwerpunkte
- Steuerpflichtige müssen, wenn Anschaffungszeitpunkt und -kosten nicht bekannt sind, diese Daten nach den Vorgaben der Verordnung an die Finanzverwaltung melden.
- Für alle Einheiten derselben Kryptowährung auf einer Adresse bzw. Wallet wird ein gleitender Durchschnittspreis in Euro als Anschaffungskosten verwendet.
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