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Kryptowährungsverordnung – Regeln zur Ermittlung von Steuerdaten für Kryptowährungen Verordnung vom 12/13/2022
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Bundesministerium für Finanzen12/13/2022XXVII
Finanzwesen
Steuerwesen
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Kryptowährungsverordnung legt fest, welche Steuerdaten zu Kryptowährungen übermittelt werden müssen, führt einen gleitenden Durchschnittspreis ein und regelt die Bewertung von Altbeständen sowie laufenden Einkünften.

Schwerpunkte

  • Steuerpflichtige müssen, wenn Anschaffungszeitpunkt und -kosten nicht bekannt sind, diese Daten nach den Vorgaben der Verordnung an die Finanzverwaltung melden.
  • Für alle Einheiten derselben Kryptowährung auf einer Adresse bzw. Wallet wird ein gleitender Durchschnittspreis in Euro als Anschaffungskosten verwendet.
Dokumente (PDFs)
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