Zusammenfassung
Die Verordnung 2022/458 erweitert die regionale Zuständigkeit des Arbeitsmarktservice, richtet zahlreiche neue AMS‑Standorte ein und passt einige Bezeichnungen an. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2023.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/14/2022XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 2022/458 erweitert die regionale Zuständigkeit des Arbeitsmarktservice, richtet zahlreiche neue AMS‑Standorte ein und passt einige Bezeichnungen an. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2023.Schwerpunkte
- Die Verordnung fügt drei neue regionale Arbeitsmarktservices hinzu: Feldkirchen (Kärnten), Hermagor‑Presseggersee (Kärnten) und Klagenfurt am Wörthersee (Kärnten).
- Weitere neue AMS‑Regionen werden eingeführt: Tulln (Niederösterreich), Waidhofen an der Ybbs (mit zehn Gemeinden), Zwettl (Niederösterreich) und Aschbach‑Markt wird umbenannt.
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