<!--[-->Verwendung von Geldbußen und Geldstrafen im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport<!--]-->
Verwendung von Geldbußen und Geldstrafen im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Verordnung vom 14.12.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Geldbußen und Geldstrafen, die gegen Beamtinnen und Beamte des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport verhängt wurden, zur Linderung von Notlagen dieser Beschäftigten verwendet werden können. Die Mittel dürfen nur nach Anhörung des Zentralausschusses und unter Anwendung des § 23 Abs. 3 des Gehaltsgesetzes eingesetzt werden; ein Rechtsanspruch auf diese Zuwendungen besteht nicht.
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport12/14/2022XXVII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Geldbußen und Geldstrafen, die gegen Beamtinnen und Beamte des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport verhängt wurden, zur Linderung von Notlagen dieser Beschäftigten verwendet werden können. Die Mittel dürfen nur nach Anhörung des Zentralausschusses und unter Anwendung des § 23 Abs. 3 des Gehaltsgesetzes eingesetzt werden; ein Rechtsanspruch auf diese Zuwendungen besteht nicht.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt ausschließlich für Geldbußen und Geldstrafen, die nach § 92 Abs. 1 BDG 1979 gegen Beamtinnen und Beamte des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport verhängt wurden.
  • Nach Anhörung des Zentralausschusses dürfen die eingezogenen Bußgelder zur Linderung von Notlagen von Beschäftigten desselben Ministeriums verwendet werden, wobei § 23 Abs. 3 des Gehaltsgesetzes 1956 als rechtliche Grundlage dient.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kogler Werner, Mag. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Kogler Werner, Mag. - 64

GRÜNE

Abgeordneter zum Nationalrat

6A - Graz und Umgebung


Kunst und Kultur


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.