<!--[-->Änderung des Stichtag‑Datums in der COVID‑19‑Registerverordnung<!--]-->
Änderung des Stichtag‑Datums in der COVID‑19‑Registerverordnung
Verordnung vom 15.12.2022

Zusammenfassung

Die COVID‑19‑Registerverordnung wird dahingehend geändert, dass das Melde‑Stichtag‑Datum vom 31. Dezember 2022 auf den 30. Juni 2023 verschoben wird.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/15/2022XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die COVID‑19‑Registerverordnung wird dahingehend geändert, dass das Melde‑Stichtag‑Datum vom 31. Dezember 2022 auf den 30. Juni 2023 verschoben wird.

Schwerpunkte

  • Das Stichtag‑Datum für die Meldung von hospitalisierten COVID‑19‑Patient*innen wird von 31. Dezember 2022 auf 30. Juni 2023 verschoben.
  • Die Änderung tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 15. Dezember 2022 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch Johannes © Parlamentsdirektion

Rauch Johannes

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.