Zusammenfassung
Die COVID‑19‑Registerverordnung wird dahingehend geändert, dass das Melde‑Stichtag‑Datum vom 31. Dezember 2022 auf den 30. Juni 2023 verschoben wird.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/15/2022XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die COVID‑19‑Registerverordnung wird dahingehend geändert, dass das Melde‑Stichtag‑Datum vom 31. Dezember 2022 auf den 30. Juni 2023 verschoben wird.Schwerpunkte
- Das Stichtag‑Datum für die Meldung von hospitalisierten COVID‑19‑Patient*innen wird von 31. Dezember 2022 auf 30. Juni 2023 verschoben.
- Die Änderung tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 15. Dezember 2022 in Kraft.
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