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Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (Dezember 2022)
Verordnung vom 20.12.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 20. Dezember 2022 legt für den Monat Dezember 2022 die jeweiligen Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für österreichische Bundesbeamte und Vertragsbedienstete im Ausland berechnet wird.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten12/20/2022XXVII
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 20. Dezember 2022 legt für den Monat Dezember 2022 die jeweiligen Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für österreichische Bundesbeamte und Vertragsbedienstete im Ausland berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für jede im Ausland tätige Bundesbeamtin, jeden Bundesbeamten und Vertragsbediensteten einen spezifischen Hundertsatz fest, der die Höhe der Kaufkraftausgleichszulage bestimmt.
  • Die festgelegten Hundertsätze variieren je nach Dienstort stark – von 1 % (z. B. Lyon) bis zu 75 % (z. B. Mostar).
Dokumente (PDFs)
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Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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