Änderung der Bewertung von Sachbezügen für Fahrzeuge bei wesentlich beteiligten Gesellschafter‑Geschäftsführern
Verordnung vom 20.12.2022Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Bewertungsregeln für den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung von Firmenautos, -krafträdern und -fahrrädern durch wesentlich beteiligte Gesellschafter‑Geschäftsführer. Sie legt fest, dass grundsätzlich die bestehenden Tabellen (§ 4 bzw. § 4b) anzuwenden sind, erlaubt jedoch eine Kosten‑nachweis‑Option bei Vorlage eines Fahrtenbuches. Die Änderungen gelten ab dem Steuerjahr 2022.Bundesministerium für Finanzen12/20/2022XXVII
Steuerwesen
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Bewertungsregeln für den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung von Firmenautos, -krafträdern und -fahrrädern durch wesentlich beteiligte Gesellschafter‑Geschäftsführer. Sie legt fest, dass grundsätzlich die bestehenden Tabellen (§ 4 bzw. § 4b) anzuwenden sind, erlaubt jedoch eine Kosten‑nachweis‑Option bei Vorlage eines Fahrtenbuches. Die Änderungen gelten ab dem Steuerjahr 2022.Schwerpunkte
- Die Regelung gilt für wesentlich beteiligte Gesellschafter‑Geschäftsführer, die ein von ihrem Unternehmen überlassenes Kraftfahrzeug, Kraftrad oder Fahrrad privat nutzen.
- Für Autos wird der geldwerte Vorteil nach § 4 der Sachbezugswerteverordnung ermittelt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.