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Änderung der Bewertung von Sachbezügen für Fahrzeuge bei wesentlich beteiligten Gesellschafter‑Geschäftsführern
Verordnung vom 20.12.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Bewertungsregeln für den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung von Firmenautos, -krafträdern und -fahrrädern durch wesentlich beteiligte Gesellschafter‑Geschäftsführer. Sie legt fest, dass grundsätzlich die bestehenden Tabellen (§ 4 bzw. § 4b) anzuwenden sind, erlaubt jedoch eine Kosten‑nachweis‑Option bei Vorlage eines Fahrtenbuches. Die Änderungen gelten ab dem Steuerjahr 2022.
Bundesministerium für Finanzen12/20/2022XXVII
Steuerwesen
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Bewertungsregeln für den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung von Firmenautos, -krafträdern und -fahrrädern durch wesentlich beteiligte Gesellschafter‑Geschäftsführer. Sie legt fest, dass grundsätzlich die bestehenden Tabellen (§ 4 bzw. § 4b) anzuwenden sind, erlaubt jedoch eine Kosten‑nachweis‑Option bei Vorlage eines Fahrtenbuches. Die Änderungen gelten ab dem Steuerjahr 2022.

Schwerpunkte

  • Die Regelung gilt für wesentlich beteiligte Gesellschafter‑Geschäftsführer, die ein von ihrem Unternehmen überlassenes Kraftfahrzeug, Kraftrad oder Fahrrad privat nutzen.
  • Für Autos wird der geldwerte Vorteil nach § 4 der Sachbezugswerteverordnung ermittelt.
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