Mindestlohntarif für private Kinderbetreuungseinrichtungen (ab 01.01.2023)
Verordnung vom 22.12.2022Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Januar 2023 den Mindestlohntarif für Beschäftigte in privaten Kindergärten, -krippen, -horten, Tagesmüttern und Eltern‑Kindergruppen fest, definiert Gehaltstabellen nach Berufsjahren und regelt diverse Zulagen sowie Sonderzahlungen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/22/2022XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Januar 2023 den Mindestlohntarif für Beschäftigte in privaten Kindergärten, -krippen, -horten, Tagesmüttern und Eltern‑Kindergruppen fest, definiert Gehaltstabellen nach Berufsjahren und regelt diverse Zulagen sowie Sonderzahlungen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle privaten Kindergärten, Kinderkrippen, Horte, Tagesmütter/-väter und selbst organisierte Eltern‑Kindergruppen in ganz Österreich.
- Für eine 40‑Stunden‑Woche werden monatliche Bruttogehälter gestaffelt nach Berufsjahren, beginnend bei 2 684 € im 1. und 2. Berufsjahr bis zu 3 709 € im 39. und 40. Berufsjahr.
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