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Mindestlohntarif für Au‑Pair‑Kräfte ab 2023
Verordnung vom 22.12.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2023 einen Mindestlohn von 500,91 € pro Monat für Au‑Pairs fest und regelt zusätzliche Leistungen wie Sprachkurse, Weihnachtsbonus und Urlaubszuschuss.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/22/2022XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2023 einen Mindestlohn von 500,91 € pro Monat für Au‑Pairs fest und regelt zusätzliche Leistungen wie Sprachkurse, Weihnachtsbonus und Urlaubszuschuss.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Personen, die als Au‑Pair nach § 49 Abs. 8 ASVG beschäftigt sind.
  • Ein Au‑Pair erhält für 18 Stunden Arbeit pro Woche (inklusive Bereitschaft) einen monatlichen Mindestbruttolohn von 500,91 €.
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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