Mindestlohntarif für Helfer*innen und Kinderbetreuer*innen in privaten Kindertagesstätten
Verordnung vom 22.12.2022Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2023 den Mindestlohntarif für Helfer*innen und Kinderbetreuer*innen in privaten Kindergärten, -krippen und -horten fest. Sie definiert die Lohnstaffel nach Berufsjahr, zusätzliche Zulagen sowie Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration und Überstundenregelungen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/22/2022XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Kinderbetreuung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2023 den Mindestlohntarif für Helfer*innen und Kinderbetreuer*innen in privaten Kindergärten, -krippen und -horten fest. Sie definiert die Lohnstaffel nach Berufsjahr, zusätzliche Zulagen sowie Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration und Überstundenregelungen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle privaten Kindergärten, -krippen und -horte in Österreich, die keine eigene Kollektivvertragsfähigkeit besitzen oder noch keinen Kollektivvertrag abgeschlossen haben.
- Für eine 40‑Stunden‑Woche wird das monatliche Bruttogehalt nach Berufsjahr gestaffelt, beginnend bei 1 849 € im 1. und 2. Berufsjahr bis 2 283 € ab dem 35. Berufsjahr.
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