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Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte (ab 1. Jänner 2023)
Verordnung vom 22.12.2022

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt legt neue Mindestlöhne für Hausangestellte, Hausgehilfen und ähnliche Beschäftigte fest. Der Tarif gilt für ganz Österreich ab dem 1. Jänner 2023.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/22/2022XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt legt neue Mindestlöhne für Hausangestellte, Hausgehilfen und ähnliche Beschäftigte fest. Der Tarif gilt für ganz Österreich ab dem 1. Jänner 2023.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und umfasst alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im privaten Haushalt beschäftigt sind.
  • Für jede Berufsgruppe (Hausgehilfen, Köche, Haushälter, Pflege‑ und Kinderbetreuungspersonal etc.) werden monatliche Mindestbruttobeträge festgelegt, die nach Berufsjahr gestaffelt sind.
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