Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt legt neue Mindestlöhne für Hausangestellte, Hausgehilfen und ähnliche Beschäftigte fest. Der Tarif gilt für ganz Österreich ab dem 1. Jänner 2023.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/22/2022XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt legt neue Mindestlöhne für Hausangestellte, Hausgehilfen und ähnliche Beschäftigte fest. Der Tarif gilt für ganz Österreich ab dem 1. Jänner 2023.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und umfasst alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im privaten Haushalt beschäftigt sind.
- Für jede Berufsgruppe (Hausgehilfen, Köche, Haushälter, Pflege‑ und Kinderbetreuungspersonal etc.) werden monatliche Mindestbruttobeträge festgelegt, die nach Berufsjahr gestaffelt sind.
Dokumente (PDFs)
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