Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue Stundenvergütungen für die Arbeit von Strafgefangenen fest und tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.Bundesministerium für Justiz12/22/2022XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue Stundenvergütungen für die Arbeit von Strafgefangenen fest und tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.Schwerpunkte
- Die neue Verordnung basiert auf § 52 Abs. 1 und 2 des Strafvollzugsgesetzes.
- Für leichte Hilfsarbeiten erhalten Strafgefangene € 6,70 pro Arbeitsstunde.
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