Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen flächendeckenden Mindestlohntarif für alle Beschäftigten in privaten Bildungseinrichtungen in Österreich fest, wirksam seit dem 1. Januar 2023. Sie definiert sieben Beschäftigungsgruppen mit abgestuften Lohnsätzen und regelt zusätzlich Überstunden, Weihnachts‑ und Urlaubsgeld sowie Ausnahmen von der Geltung.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/22/2022XXVII
Bildung
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen flächendeckenden Mindestlohntarif für alle Beschäftigten in privaten Bildungseinrichtungen in Österreich fest, wirksam seit dem 1. Januar 2023. Sie definiert sieben Beschäftigungsgruppen mit abgestuften Lohnsätzen und regelt zusätzlich Überstunden, Weihnachts‑ und Urlaubsgeld sowie Ausnahmen von der Geltung.Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt ist nach § 22 Abs. 1 Arbeitsverfassungsgesetz befugt, den Mindestlohntarif festzusetzen, wenn für den Wirtschaftszweig kein Kollektivvertrag besteht.
- Der Mindestlohntarif gilt für ganz Österreich seit dem 1. Januar 2023 und ersetzt die bisherige Regelung von Dezember 2021.
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