Übertragung von Aufgaben an die Leitungen der Direktionen des Bundesministeriums für Landesverteidigung
Verordnung vom 22.12.2022Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt Aufgaben aus dem Bundeshaushaltsgesetz 2013 auf die Leiter der acht Direktionen des Verteidigungsressorts und macht sie zu haushaltsführenden Stellen. Sie gilt ab 1. Jänner 2023 und hebt die frühere Regelung von 2016/2018 auf.Bundesministerium für Landesverteidigung12/22/2022XXVII
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt Aufgaben aus dem Bundeshaushaltsgesetz 2013 auf die Leiter der acht Direktionen des Verteidigungsressorts und macht sie zu haushaltsführenden Stellen. Sie gilt ab 1. Jänner 2023 und hebt die frühere Regelung von 2016/2018 auf.Schwerpunkte
- Die in § 7 Abs. 2 BHG 2013 genannten Aufgaben werden den Leitungen der acht Direktionen des Ressortbereichs Landesverteidigung übertragen.
- Durch die Übertragung gelten die genannten Direktionen als haushaltsführende Stellen und erhalten die Befugnis, eigene Detailbudgets zu verwalten.
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