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Fachkräfteverordnung 2023 – Festlegung von Mangelberufen für ausländische Fachkräfte
Verordnung vom 22.12.2022

Zusammenfassung

Die Fachkräfteverordnung 2023 legt fest, welche Berufe als Mangelberufe gelten und in denen ausländische Fachkräfte im gesamten Bundesgebiet beschäftigt werden dürfen. Sie gilt vom 1. Jänner 2023 bis zum 31. Dezember 2023.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/22/2022XXVII
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Fachkräfteverordnung 2023 legt fest, welche Berufe als Mangelberufe gelten und in denen ausländische Fachkräfte im gesamten Bundesgebiet beschäftigt werden dürfen. Sie gilt vom 1. Jänner 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert eine umfangreiche Liste von Mangelberufen, die für das Jahr 2023 gelten.
  • Die Berufsnamen orientieren sich an der Systematik des Arbeitsmarktservice (AMS).
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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