Saisonkontingentverordnung 2023 – Regelung von Arbeitskräften aus dem Ausland
Verordnung vom 22.12.2022Zusammenfassung
Die Saisonkontingentverordnung 2023 legt fest, wie viele ausländische Arbeitskräfte in Tourismus, Land‑ und Forstwirtschaft sowie Landwirtschaft beschäftigt werden dürfen, regelt die Dauer ihrer Beschäftigungsbewilligungen und definiert Prioritäten für Asylsuchende und frühere Saisonarbeiter. Sie gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2023.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/22/2022XXVII
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Saisonkontingentverordnung 2023 legt fest, wie viele ausländische Arbeitskräfte in Tourismus, Land‑ und Forstwirtschaft sowie Landwirtschaft beschäftigt werden dürfen, regelt die Dauer ihrer Beschäftigungsbewilligungen und definiert Prioritäten für Asylsuchende und frühere Saisonarbeiter. Sie gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2023.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für das Jahr 2023 fest, wie viele ausländische Arbeitskräfte in den Bereichen Tourismus, Land‑ und Forstwirtschaft sowie Landwirtschaft beschäftigt werden dürfen, und verteilt diese Kontingente auf die einzelnen Bundesländer.
- Beschäftigungsbewilligungen dürfen für bis zu sechs Monate erteilt werden; für Saisonarbeiter, die in den letzten drei Jahren bereits im Land‑ und Forstwirtschaftssektor beschäftigt waren, gilt eine maximale Dauer von neun Monaten. Für kurzfristige Erntehelfer beträgt die Geltungsdauer maximal sechs Wochen.
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