Novelle 2022 der Ärzt:innen‑Ausbildungsordnung – Pflichtdienste, erweiterte Ausbildungsdauer & neue Fachbezeichnungen
Verordnung vom 07.02.2022Zusammenfassung
Die Verordnung 2022 ändert die Ärztinnen‑/Ärzte‑Ausbildungsordnung 2015: Sie führt einen verpflichtenden Nacht‑/Wochenend‑/Feiertagsdienst für Turnusärzt*innen ein, legt Mindestdauern für Module der Sonderfach‑Schwerpunktausbildung fest (mindestens 72 Monate Gesamtausbildung) und schafft neue Sonderfachbezeichnungen für Psychiatrie sowie Kinder‑ und Jugendpsychiatrie bis 31. Mai 2027.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/7/2022XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 2022 ändert die Ärztinnen‑/Ärzte‑Ausbildungsordnung 2015: Sie führt einen verpflichtenden Nacht‑/Wochenend‑/Feiertagsdienst für Turnusärzt*innen ein, legt Mindestdauern für Module der Sonderfach‑Schwerpunktausbildung fest (mindestens 72 Monate Gesamtausbildung) und schafft neue Sonderfachbezeichnungen für Psychiatrie sowie Kinder‑ und Jugendpsychiatrie bis 31. Mai 2027.Schwerpunkte
- Turnusärzt*innen müssen mindestens einen fachbezogenen Nacht‑, Wochenend‑ oder Feiertagsdienst pro Monat in einem 9‑Monats‑Durchrechnungszeitraum absolvieren.
- Ein Modul der Sonderfach‑Schwerpunktausbildung muss mindestens neun Monate dauern; die Gesamtausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt beträgt mindestens 72 Monate.
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