Verlängerung der Preis‑Auszeichnungs‑ und Meldungsfristen für Tankstellen bis 31. Dezember 2025
Verordnung vom 23.12.2022Zusammenfassung
Die Verordnung 2022 verschiebt die Frist für die Preisauszeichnung an Tankstellen und die Meldung von Kraftstoffpreisen von 2022 auf 2025 und vereinfacht die Formulierung einiger Paragraphen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/23/2022XXVII
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung 2022 verschiebt die Frist für die Preisauszeichnung an Tankstellen und die Meldung von Kraftstoffpreisen von 2022 auf 2025 und vereinfacht die Formulierung einiger Paragraphen.Schwerpunkte
- Die Absatzbezeichnungen in § 1 (Absatz 1 und 2) werden gestrichen, wodurch die Formulierung der Verordnung vereinfacht wird.
- Der Termin, bis zu dem Tankstellen die Kraftstoffpreise auszeichnen müssen, wird von 31. Dezember 2022 auf 31. Dezember 2025 verschoben.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.