Zusammenfassung
Die Verordnung von 2022 ändert die Regeln für die Konjunkturstatistik im produzierenden Sektor, indem sie EU‑Standards übernimmt, neue Meldepflichten einführt und mehrere Begriffe sowie Schwellenwerte anpasst. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2023.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/23/2022XXVII
Wirtschaft
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2022 ändert die Regeln für die Konjunkturstatistik im produzierenden Sektor, indem sie EU‑Standards übernimmt, neue Meldepflichten einführt und mehrere Begriffe sowie Schwellenwerte anpasst. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2023.Schwerpunkte
- Die Formulierungen „Arbeitsgemeinschaften“ werden aus mehreren Paragraphen gestrichen, um die Texte zu vereinfachen.
- Der Begriff „Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger“ wird durch „Dachverband der Sozialversicherungsträger“ ersetzt.
Dokumente (PDFs)
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