Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Datum, bis zu dem die vorübergehende Grenzkontrolle an der slowakischen Grenze gilt, von 26. Dezember 2022 auf 26. Jänner 2023.Bundesministerium für Inneres12/23/2022XXVII
Grenze
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Datum, bis zu dem die vorübergehende Grenzkontrolle an der slowakischen Grenze gilt, von 26. Dezember 2022 auf 26. Jänner 2023.Schwerpunkte
- Das Datum, bis zu dem die vorübergehende Grenzkontrolle gelten soll, wird von 26. Dezember 2022 auf 26. Jänner 2023 verschoben.
- Die Rechtsgrundlage der Änderung ist § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes.
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