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Verlängerung der Frist für vorübergehende Grenzkontrollen an Slowakei
Verordnung vom 23.12.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert das Datum, bis zu dem die vorübergehende Grenzkontrolle an der slowakischen Grenze gilt, von 26. Dezember 2022 auf 26. Jänner 2023.
Bundesministerium für Inneres12/23/2022XXVII
Grenze

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert das Datum, bis zu dem die vorübergehende Grenzkontrolle an der slowakischen Grenze gilt, von 26. Dezember 2022 auf 26. Jänner 2023.

Schwerpunkte

  • Das Datum, bis zu dem die vorübergehende Grenzkontrolle gelten soll, wird von 26. Dezember 2022 auf 26. Jänner 2023 verschoben.
  • Die Rechtsgrundlage der Änderung ist § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes.
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Karner Gerhard, Mag. - 58

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Bundesminister für Inneres

3 - Niederösterreich



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