<!--[-->Erhöhung des Kostenbeitrags der Schienen‑Control GmbH von 5 % auf 7,5 %<!--]-->
Erhöhung des Kostenbeitrags der Schienen‑Control GmbH von 5 % auf 7,5 %
Verordnung vom 28.12.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung 2022/501 erhöht den Kostenbeitrag für die Schienen‑Control GmbH von 5 % auf 7,5 % und fügt einen neuen Absatz in § 7 ein. Das Inkrafttreten ist der 1. Juli 2022.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/28/2022XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung 2022/501 erhöht den Kostenbeitrag für die Schienen‑Control GmbH von 5 % auf 7,5 % und fügt einen neuen Absatz in § 7 ein. Das Inkrafttreten ist der 1. Juli 2022.

Schwerpunkte

  • Der Beitragssatz für die Schienen‑Control GmbH wird von 5 % auf 7,5 % erhöht.
  • Ein neuer Absatz (2) wird in § 7 eingefügt, um weitere Regelungen zur Kostenbeteiligung zu ermöglichen.
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