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Festlegung des Freistellungszeitraums für den öffentlichen Dienst (01.01.–30.04.2023)
Verordnung vom 30.12.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst vom 1. Jänner 2023 bis zum 30. April 2023 freigestellt werden können, wenn sie unter § 12k Abs. 1 des Gehaltsgesetzes oder § 29p Abs. 1 des Vertragsbedienstetengesetzes fallen.
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport12/30/2022XXVII
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst vom 1. Jänner 2023 bis zum 30. April 2023 freigestellt werden können, wenn sie unter § 12k Abs. 1 des Gehaltsgesetzes oder § 29p Abs. 1 des Vertragsbedienstetengesetzes fallen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst zwischen dem 1. Jänner 2023 und dem 30. April 2023 Freistellung erhalten können, wenn sie unter die genannten gesetzlichen Bestimmungen fallen.
  • Der Zeitraum für die Freistellungen beginnt am 1. Jänner 2023 und endet am 30. April 2023.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kogler Werner, Mag. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Kogler Werner, Mag. - 64

GRÜNE

Abgeordneter zum Nationalrat

6A - Graz und Umgebung


Kunst und Kultur


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