<!--[-->Änderung der COVID‑19‑Gesellschaftsverordnung (Verordnung 2022/505)<!--]-->
Änderung der COVID‑19‑Gesellschaftsverordnung (Verordnung 2022/505)
Verordnung vom 30.12.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung 2022/505 ändert die COVID‑19‑Verordnung für Gesellschaften: Das Gültigkeitsdatum wird auf den 30. Juni 2023 verschoben und ein neuer Absatz legt das Inkrafttreten einer früheren Fassung zum 1. Jänner 2023 fest.
Bundesministerium für Justiz12/30/2022XXVII
Bürgerliches Recht
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Die Verordnung 2022/505 ändert die COVID‑19‑Verordnung für Gesellschaften: Das Gültigkeitsdatum wird auf den 30. Juni 2023 verschoben und ein neuer Absatz legt das Inkrafttreten einer früheren Fassung zum 1. Jänner 2023 fest.

Schwerpunkte

  • Das Gültigkeitsdatum der bisherigen Regelung wird von 31. Dezember 2022 auf den 30. Juni 2023 verschoben.
  • Ein neuer Absatz 6 wird eingefügt, der das Inkrafttreten einer früheren Fassung am 1. Jänner 2023 festlegt.
Dokumente (PDFs)
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Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat

9 - Wien


Justiz, Verfassung, Demokratie, Korruptionsbekämpfung und Konsument:innenschutz


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