Zusammenfassung
Die Verordnung von 30.12.2022 erhöht den variablen Beitrag der Arbeitslosenversicherung für 2023 auf 1 Mrd. €, definiert Auszahlungsgrenzen für Saison‑Start‑Hilfe und Kurzarbeits‑Bonus im Jahr 2022 und regelt das Inkrafttreten einzelner Bestimmungen.Bundesministerium für Finanzen12/30/2022XXVII
Finanzwesen
Sozialpolitik
Arbeitslosenversicherung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 30.12.2022 erhöht den variablen Beitrag der Arbeitslosenversicherung für 2023 auf 1 Mrd. €, definiert Auszahlungsgrenzen für Saison‑Start‑Hilfe und Kurzarbeits‑Bonus im Jahr 2022 und regelt das Inkrafttreten einzelner Bestimmungen.Schwerpunkte
- Der Betrag für den variablen Bereich der Arbeitslosenversicherung wird für das Finanzjahr 2023 auf 1 Mrd. € festgelegt.
- Für das Finanzjahr 2022 werden Auszahlungen zur Sicherung der Saisonbeschäftigung im Rahmen der Saison‑Start‑Hilfe bis zu 90 Mio. € sowie für den Langzeit‑Kurzarbeits‑Bonus nach § 37e AMSG berücksichtigt.
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